Allgemeine Geschäftsbedingungen für die App im Forschungsprojekt INNOnet
Stand 29.04.2025
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren kurz „AGB“) beschreiben das Forschungsprojekt INNOnet (im Weiteren kurz „INNOnet-Projekt“), die Voraussetzungen zur Projektteilnahme und Nutzung der damit verbundenen App und gelten für sämtliche Nutzungs- und Teilnahmehandlungen durch Stromnetzendkund:innen (im Weiteren kurz „Nutzer:innen“). Falls die Nutzer:in diesen AGB nicht zustimmt, ist eine Teilnahme am INNOnet-Projekt und die Nutzung der damit verbundenen App nicht möglich.
1. Über das INNOnet-Projekt
Das INNOnet-Projekt („Interaktive Netzoptimierung und Netztarife“) (mit einer Projektlaufzeit von März 2023 bis August 2026) verfolgt das Ziel, die Auswirkungen von mindestens drei verschiedenen lastabhängigen Stromnetztarifen (im Weiteren kurz „Netztarife“) auf Haushaltsebene zu evaluieren. Dabei werden anstelle von mengenbasierten Netztariflogiken, lastbasierten Netztarifermittlungsansätze erprobt, was wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Ausrichtung der österreichischen Netztarifstrukturen liefern soll. Die entwickelten Netztarife sollen Spitzenlasten reduzieren, den Verbrauch lokal produzierten Stroms fördern und das Konzept der Verursachergerechtigkeit stärken. Zudem sollen die Ergebnisse des Projekts als Grundlage für die Entwicklung zukünftiger österreichweit einsetzbarer Netztarife dienen, die netzdienliches Verhalten aktiv beanreizen. Im Laufe des Projekts wird ein Test mit >1000 Haushalten in Österreich (im Netzgebiet Netz Oberösterreich GmbH, LINZ NETZ GmbH und Energienetze Steiermark GmbH) durchgeführt. Die App wurde zur Umsetzung des Projekts von HAKOM Time Series GmbH und der FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH entwickelt.
Die Projekthomepage ist unter folgender URL aufrufbar:
www.ait.ac.at/themen/integratedenergysystems/projekte/projekt-innonet
1.1. Teilnahme am INNOnet-Projekt
Die Informationen zur Teilnahme am INNOnet-Projekt, die auf der oben genannten Projektwebsite zu finden sind, sind eine beschreibende Darstellung. Interessierte und Nutzer:innen haben kein Recht auf Teilnahme und Änderung der Rahmenbedingung vor, nach sowie während der Projektlaufzeit. Die Durchführung des INNOnet-Projekts ist von externen Faktoren, wie beispielsweise der Regulierungskommission, Förderbedingungen, Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen etc., abhängig, die nicht beeinflusst werden können.
1.2. Nutzung der mit dem INNOnet-Projekt verbundenen App
Nähere Informationen zu den Diensten, welche die App bietet, werden in Punkt 3. dieser AGB beschrieben.
Voraussetzung für die Nutzung der App ist die Einverständniserklärung des:der Nutzers:Nutzerin mit diesen AGB. Durch den Download der App über den jeweiligen Apple App Store bzw. dem Google Play Store (im Weiteren für alle „App Store“) und der Inbetriebnahme der App nimmt der:die Nutzer:in diese AGB an.
Für den Download, die Registrierung und die Nutzung der App ist eine stabile Internet-Verbindung des Endgeräts des:der Nutzer:Nutzerin Voraussetzung. Es wird darauf hingewiesen, dass dadurch Verbindungskosten anfallen können.
ür die Registrierung in der App muss zumindest eine E-Mailadresse (Anmeldung auch über Google- oder Apple-Konto möglich) und ein frei zu wählendes Passwort eingegeben werden. Danach muss die E-Mailadresse bestätigt und der Wohnsitz hinzugefügt werden. Danach kann der Energieversorger und der Energietarif des Haushalts (der Energietarif bezeichnet den Versorgungstarif des Energieversorgers und umfasst nicht den Netztarif) und die Zählpunktnummer angegeben werden.
Die Nutzung der App ist nur für eigene Zwecke des:der Nutzers:Nutzerin vorgesehen und ist daher an die Person des:der registrierten Nutzers:Nutzerin gebunden. Der:Die Nutzer:in hat keinen Anspruch auf die Nutzung und Aufrechterhaltung der App.
Die AGB und die Funktionen der App können gelegentlich aus berechtigten Gründen geändert werden, etwa um die bestehenden Funktionen der App zu verbessern oder neue Funktionen aufzunehmen, um Weiterentwicklungen aus Wissenschaft und Technik sowie adäquate technische Anpassungen umzusetzen, um die Funktionsfähigkeit oder die Sicherheit sicherzustellen oder aus rechtlichen und regulatorischen Gründen. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des Umfangs der App sind jederzeit zulässig und werden dem:der Nutzer:in vorab in geeigneter Weise bei Wirksamwerden der Änderungen bekannt gegeben. Die Änderungen gelten bei Weiternutzung der App nach Wirksamwerden der Änderungen als genehmigt. Sofern der:die Nutzer:in diesen Änderungen nicht zustimmt, ist er:sie nicht berechtigt und ist es ihm:ihr nicht möglich, die App weiter zu nutzen.
2. INNOnet-Projektteam und APP-Projektteam
Das Projekt wird von einem INNOnet-Projektteam, bestehend aus AIT Austrian Institute of Technology GmbH, clever-PV GmbH, Energieinstitut an der Johannes-Kepler-Universität Linz, Energienetze Steiermark GmbH, FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH, HAKOM Time Series GmbH, LINZ NETZ GmbH, Netz Oberösterreich GmbH, Siemens Aktiengesellschaft Österreich und tounify GmbH durchgeführt.
AIT Austrian Institute of Technology GmbH, Energieinstitut an der Johannes-Kepler-Universität Linz, Energienetze Steiermark GmbH, HAKOM Time Series GmbH, und Siemens Aktiengesellschaft Österreich haben eine Vereinbarung zur gemeinsamen Datenverantwortlichkeit unterzeichnet.
Die Projektpartner HAKOM Time Series GmbH und die FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH haben die App entwickelt. FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH betreibt die App.
Daher bilden die HAKOM TIME Series GmbH und die FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH neben ihren Funktionen als Teilnehmer des INNOnet-Projektteams auch gleichzeitig das APP-Projektteam.
Sofern die Regelungen zur Nutzung und Betrieb der entwickelten App in diesen AGB betroffen sind, können aus diesen AGB keine Pflichten von den restlichen Teilnehmern des INNOnet-Projektteams, welche nicht an der Entwicklung und dem Betrieb der App beteiligt waren und sind, abgeleitet werden.
3. Beschreibung des Dienstes, den die App bietet
Die App dient der Information von Nutzer:innen über verfügbare Netztarife im Rahmen des INNOnet-Projekts. Diese Informationen werden unterschiedlichen Nutzer-Gruppen zur Verfügung gestellt, damit diese die stundengenaue Tarifentwicklung erhalten und den Netztarif entsprechend für den Folgetag nutzen können. Es gibt folgende Nutzer-Gruppe:
- Minimal-Nutzer:in: Sieht Energietarife und Netztarife des derzeitigen Tages und ab 16 Uhr ebenso des Folgetages und kann durch Registrierung einen Wohnsitz anlegen sowie ihren:seinen Account verwalten (unter diese Kategorie fallen Nutzer:innen, die keine Zählpunktnummer(n) in der App eingeben).
- Zählpunkt-Nutzer:in: Sieht Energietarife und Netztarife des derzeitigen Tages und ab 16 Uhr ebenso des Folgetages und kann durch Registrierung einen Wohnsitz anlegen sowie ihren:seinen Account verwalten. Ebenso werden historische Stromverbrauchsdaten (über EDA) dargestellt (unter diese Kategorie fallen Nutzer:innen, die ihre Zählpunktnummer(n) in der App eingegeben haben, jedoch nicht informiert werden, dass sie in die Vergleichsgruppe oder Testgruppe aufgenommen wurden).
- Zählpunkt-Nutzer:in in Vergleichsgruppe: Wenn Sie für die Vergleichsgruppe ausgewählt wurden, werden Sie per E-Mail und über die App informiert. Nach Start des Testzeitraums (unter Punkt 4. näher definiert) ist neben den Informationen des:der „Zählpunkt-Nutzer:in“ auch die Information über den gültigen Netztarif (nach gültiger Fassung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung SNE-VO) des derzeitigen Tages und ab 16 Uhr ebenso des Folgetages ersichtlich (unter diese Kategorie fallen Nutzer:innen, die durch ihren Netzbetreiber zur Projektteilnahme animiert wurden, die Umfrage ausgefüllt haben, ihre Zählpunktnummer(n) in der App eingegeben haben und vom INNOnet-Projektteam informiert wurden, dass sie für die Vergleichsgruppe ausgewählt wurden).
- Zählpunkt-Nutzer:in in Testgruppe: Wenn Sie für die Testgruppe ausgewählt wurden, werden Sie per E-Mail und über die App informiert. Nach Start des Testzeitraums (unter Punkt 4. näher definiert) ist neben den Informationen des:der „Zählpunkt-Nutzer:in“ auch die Information über den gültigen INNOnet-Netztarif des derzeitigen Tages und ab 16 Uhr ebenso des Folgetages ersichtlich (unter diese Kategorie fallen Nutzer:innen, die durch ihren Netzbetreiber zur Projektteilnahme animiert wurden, die Umfrage ausgefüllt haben, die ihre Zählpunktnummer(n) in der App eingegeben haben und vom INNOnet-Projektteam informiert wurden, dass sie für die Testgruppe ausgewählt wurden).
- Smart Meter Adapter Nutzer:in: Wenn Nutzer:innen für eine zusätzliche Nutzung eines Smart Meter Adapters ausgwählt wurden und dieser installiert wurde, können neben Informationen des:der „Zählpunkt-Nutzer:in in Testgruppe“ auch Echtzeit-Stromverbrauchsdaten in der App dargestellt werden (unter diese Kategorie fallen Nutzer:innen, die durch ihren Netzbetreiber zur Projektteilnahme animiert wurden, die Umfrage ausgefüllt haben - und in dieser angegeben haben, dass sie an einem Smart Meter Adapter interessiert wären - und einen Smart Meter Adapter vom INNOnet-Projektteam zur Verfügung gestellt bekommen haben und diesen auch installieren, die ihre Zählpunktnummer(n) in der App eingegeben haben und vom INNOnet-Projektteam informiert wurden, dass sie für die Testgruppe ausgewählt wurden).
Der Funktionsumfang der App kann sich je nach Betriebssystem unterscheiden. Die Funktionen sind im jeweiligen App Store beschrieben. Die Hardware- und Firmware-Anforderungen zum Betreiben der App auf Endgeräten sind im App Store aufgeführt.
4. Bedingungen zur Projektteilnahme, Ende der Projektteilnahme und Nutzungsrechte
Um am INNOnet-Projekt teilnehmen zu können, muss der:die Nutzer:in bereits Vertragspartner:in zumindest eines teilnehmenden Verteilnetzbetreibers (VNB) (Netz Oberösterreich GmbH, LINZ NETZ GmbH oder Energienetze Steiermark GmbH) sein. Nutzer:innen verpflichten sich für einen Teilnahmezeitraum von einem Jahr (im Weiteren kurz „Testzeitraum“, der ab August (spätestens September) 2025 für 1 Jahr dauert - sie:der Nutzerin wird über das genaue Startdatum schriftlich per E-Mail informiert), wobei ein Ausschluss aus der Projektteilnahme auf jeden Fall zu einer Nicht-Auszahlung einer eventuellen Gutschrift für den verbleibenden Testzeitraum führt. Zu einer Gutschrift kann es kommen, wenn Nutzer:innen als Zählpunkt-Nutzer:innen in Testgruppe (mit oder ohne Smart Meter Adapter) innerhalb des Testzeitraums durch die Verlagerung ihres Stromverbrauchs basierend auf den entwickelten INNOnet-Netztarifen gegenüber den bisherigen Netztarifen gemäß SNE-VO eine Kostenersparnis erzielen. Die INNOnet-Netztarife dürfen allerdings nur dann angewendet werden, wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 58a ElWOG von der zuständigen Regulierungskommission (E-Control) genehmigt wird.
Für Zählpunkt-Nutzer:innen, die sich im Netzgebiet der LINZ NETZ GmbH und Netz Oberösterreich GmbH befinden und in der Vergleichsgruppe sind und von keiner potentiellen Gutschrift profitieren können, werden am Ende des Testzeitraums und bei Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen Gutscheine verlost. Die Informationen zu dieser Verlosung erhalten Nutzer:innen automatisch von ihrem VNB.
Teilnahmevoraussetzungen für das INNOnet-Projekt (und damit Voraussetzungen für die Nutzung der App) sind unter anderem, aber nicht ausschließlich:
- Bereitschaft zur Teilnahme und Datenbereitstellung für den vollen Testzeitraum (voraussichtliche Laufzeit 1 Jahr);
- aufrechte Zustimmung der Viertelstundendatenauslesung oder Datenbereitstellung (CCM);
- durchgängig selber VNB und Netztarif am Zählpunkt;
- vorhandene IME1 oder IMS2 Smart Meter Gerätekonfiguration;
- technische Gegebenheiten ermöglichen eine Viertelstundendatenauslesung.
Weitere spezifische Teilnahmevoraussetzungen für Nutzer:innen im Netzgebiet der LINZ NETZ GmbH und Netz Oberösterreich GmbH:
- eingegangenes Anschreiben vom VNB mit potenziellen Zählpunkten für eine Teilnahme, sowie
- abgeschlossene Umfrage vom Energieinstitut an der Johannes-Kepler-Universität Linz.
Nutzer:innen, die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen oder die Bedingungen zur Teilnahme am INNOnet-Projekt missachten, sind von der Auszahlung einer eventuellen Gutschrift ausgeschlossen. Bei Abbruch der Teilnahme vor dem geplanten Ende des Testzeitraums wird der INNOnet-Netztarif für Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe (mit oder ohne Smart Meter Adapter) bis zum Ausstieg angewendet.
Von der vom VNB vorgeschlagenen Geldüberweisungsmodalität für die Gutschrift kann nicht abgegangen werden. Die Auszahlung einer bestehenden Gutschrift erfolgt zeitnah nach Ende des Testzeitraums, sofern eine Einsparung (Betrag über EUR 0) erreicht wird. Der zuständige VNB wird die Auszahlung veranlassen, nachdem die Kontodaten von Nutzer:innen per E-Mail mit dem:der Nutzer:in abgestimmt wurden.
Der Anspruch auf Auszahlung der Gutschrift besteht gegenüber dem jeweiligen VNB. Nutzer:innen haben keinen Reklamationsanspruch bei der Berechnung des für das INNOnet-Projekt gültigen Netztarifs bzw. der daraus resultierenden Netzkosten. Die Darstellung der Stromkosten, Netzkosten und Gutschrift in der App stellt dabei nur eine Indikation dar und muss nicht den tatsächlich berechneten Kosten durch den VNB und Stromlieferanten entsprechen. Die übrigen Projektpartner sind ausdrücklich vom Anspruch auf eine Auszahlung sowie einer allfälligen Haftung ausgeschlossen. Es wird kein Schadensersatz geleistet.
1 Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (kurz IME, Opt-in): Hier werden 15-Minuten-Werte gemessen und im Gerät gespeichert. Einmal täglich werden diese Werte im Nachhinein an den VNB übermittelt. Mit dieser Option haben Nutzer:innen über das vom VNB bereitgestellte Internetportal die Möglichkeit, ihren Stromverlauf im Tagesverlauf genau zu beobachten.
2 Intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration (kurz IMS): Hier werden ebenfalls 15-Minuten-Werte gemessen, aber es wird nur einmal täglich ein Verbrauchswert für den gesamten Tag im Nachhinein an den VNB übermittelt. Diese Option ermöglicht beispielsweise die stichtaggenaue Abrechnung.
5. INNOnet-Netztarifkonzepte für Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe (mit oder ohne Smart Meter Adapter)
Sollten die INNOnet-Netztarife im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 58a ElWOG von der zuständigen Regulierungskommission (E-Control) genehmigt werden, kommen nachfolgende Netztarifkonzepte, vorbehaltlich allfälliger Änderungen, zur Anwendung.
5.1 Netztarifkonzept Netz Oberösterreich GmbH:
Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe (mit oder ohne Smart Meter Adapter) im Netzgebiet der Netz Oberösterreich GmbH bekommen nachfolgende geänderte Netztarife in Rechnung gestellt (es können dabei Einsparungen erwirtschaftet werden, es kommt nie zu höheren Netzkosten als im herkömmlichen Tarifierungsschema).
Basierend auf täglich durchgeführten Netzsimulationen für den Folgetag ergeben sich Stunden, in denen die folgenden drei Fälle vorliegen können:
- unkritische Stunden für das Stromnetz, oder
- potenziell Stunden mit zu hoher Spannung oder Transformatorauslastung im Netz bei vermehrt erwarteter erneuerbarer lokaler Einspeisung, oder
- potenziell Stunden mit zu niedriger Spannung bei hohem erwartetem Verbrauch.
Daraus leiten sich die Netztariffenster ab, wann Fall 1, Fall 2 oder Fall 3 für den Folgetag vorliegt. Diese konkreten Netztariffenster und Netztarifhöhen werden um 16 Uhr am Vortag über die App kommuniziert. Die Netztarifhöhen für die drei Fälle sind in folgender Tabelle dargestellt:
Fall | Netztarifhöhe |
---|---|
Fall 1 | 6,8 ct/kWh |
Fall 2 |
0 ct/kWh, wenn Verbrauch>0,25 kWh/Viertelstunde (=1 kW), 6,8 ct/kWh, wenn Verbrauch<0,25 kWh/Viertelstunde (=1 kW) |
Fall 3 |
13,6 ct/kWh, wenn Verbrauch>0,5 kWh/Viertelstunde (=2 kW), 20,4 ct/kWh, wenn Verbrauch>1,0 kWh/Viertelstunde (=4 kW), 6,8 ct/kWh, wenn Verbrauch<0,5 kWh/Viertelstunde (=2 kW), |
Diese Netztarifhöhen ermöglichen es, Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe, potenziell Netzkosten zu sparen, abhängig vom Verbrauchsverhalten zu verschiedenen Tageszeiten.
Netztarifkonzept LINZ NETZ GmbH:
Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe (mit oder ohne Smart Meter Adapter) im Netzgebiet der LINZ NETZ GmbH bekommen nachfolgende geänderte Netztarife in Rechnung gestellt (es können dabei Einsparungen erwirtschaftet werden, es kommt nie zu höheren Netzkosten als im herkömmlichen Tarifierungsschema).
Mit diesem Tarifschema soll eine leistungsbasierte Tarifgestaltung Anwendung finden. Dabei soll die jeweils täglich auftretende höchste 15-Minuten-Last mit 32,3 ct/kW/d bepreist werden.
Ausgenommen von der Spitzenlast-Ermittlung und damit dieser Bepreisung sind gewisse Zeitfenster (in Weiteren kurz „Sonnenfenster“). Aufgrund von vermehrter erneuerbare Photovoltaikstromeinspeisung (z.B. zur sonnigen Mittags- oder Nachmittagszeit) würde vermehrter Verbrauch das Stromnetz entlasten, deshalb soll während dieser Stunden keine Bepreisung der Spitzenlast stattfinden. Diese „Sonnenfenster“ werden über die App um 16 Uhr am Vortag für den kommenden Tag kommuniziert. Ebenso werden Nutzer:innen über die aufgetretene 15-Minuten-Lastspitze des Vortages in der App informiert (bzw. über die 15-Minuten-Lastspitze des aktuellen Tages, wenn die:der Nutzer einen Smart Meter Adapter installiert und in die App eingebunden hat).
Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe können potenziell Netzkosten sparen, indem sie ihren Spitzenverbrauch senken und/oder den Verbrauch in die "Sonnenfenster" verschieben.
5.3 Netztarifkonzept Energienetze Steiermark GmbH:
Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe (mit oder ohne Smart Meter Adapter) im Netzgebiet der Energienetze Steiermark GmbH bekommen folgende geänderte Netztarife in Rechnung gestellt (es können dabei Einsparungen erwirtschaftet werden, es kommt nie zu höheren Netzkosten als im herkömmlichen Tarifierungsschema):
Basierend auf täglich durchgeführten Netzsimulationen für den Folgetag ergeben sich Stunden, in denen die folgenden drei Fälle vorliegen können:
- unkritische Stunden für das Stromnetz, oder
- potenziell Stunden mit zu hoher Spannung oder Transformatorauslastung im Netz bei vermehrt erwarteter erneuerbarer lokaler Einspeisung, oder
- potenziell Stunden mit zu niedriger Spannung bei hohem erwartetem Verbrauch.
Daraus leiten sich die Netztariffenster ab, wann Fall 1, Fall 2 oder Fall 3 für den Folgetag vorliegt. Diese konkreten Netztariffenster und Netztarifhöhen werden um 16 Uhr am Vortag über die App kommuniziert. Die Netztarifhöhen für die drei Fälle sind in folgender Tabelle dargestellt:
Fall | Netztarifhöhe |
---|---|
Fall 1 | 9,6 ct/kWh |
Fall 2 | 0 ct/kWh |
Fall 3 | 19,1 ct/kWh |
Diese Netztarifhöhen ermöglichen es Zählpunkt-Nutzer:innen in der Testgruppe, potenziell Netzkosten zu sparen, abhängig vom Verbrauchsverhalten zu verschiedenen Tageszeiten.
6. Datenschutz
Im Rahmen des Projekts und/oder durch die Nutzung der App werden personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt mit dem Ziel, Nutzer:innen in der App zu identifizieren und zu autorisieren, diese Information in der App darzustellen, Simulationen und Analysen durchzuführen bzw. etwaige Gutschriften auszuzahlen.
Für die Datenverarbeitung gemeinsam verantwortlich im Sinne des Art. 26. DSGVO sind Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz, AIT Austrian Institute of Technology GmbH, HAKOM Time Series GmbH und bei Kunden von Energienetze Steiermark GmbH zusätzlich Energienetze Steiermark GmbH und Siemens Aktiengesellschaft Österreich.
Detaillierte Informationen zur Nutzung der Daten, deren Speicherung und Kontaktdaten der Verantwortlichen sind in der Datenschutzinformation und -einwilligung (https://www.ait.ac.at/themen/integratedenergysystems/projekte/projekt-innonet/projekt-innonet-datenschutz-und-agbs) abrufbar.
7. Urheberrecht und kostenlose Nutzung der App
Die App, deren Dienste sowie deren Inhalte sind geistiges Eigentum der HAKOM Time Series GmbH sowie der FH OÖ Forschungs & Entwicklungs GmbH. Nutzer:innen haben das beschränkte, nicht-exklusive und widerrufliche Recht zur Nutzung der App und deren Dienstes und das beschränkte, nicht-exklusive und widerrufliche Recht zur Nutzung der Inhalte für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke. Dieses Recht bleibt so lange wirksam, bis es von dem:der Nutzer:in oder dem INNOnet-Projektteam beendet wird.
Die Nutzung der App und deren Dienste ist bis auf Widerruf kostenlos. Die Energiekosten und Systemnutzungsentgelte sind davon unberührt.
Der:Die Nutzer:in hat jederzeit die Möglichkeit, die App zu deinstallieren und damit die Nutzung der App zu beenden. Mit dem expliziten „Konto Löschen“ in der App oder der schriftlichen Löschungsanfrage (projekt.innonet@ait.ac.at) durch die:den Nutzer:Nutzerin enden die nach diesen AGB eingeräumten Nutzungsrechte.
Im Falle der missbräuchlichen Verwendung der App durch den:die Nutzer:in kann der Zugang des:der Nutzers:Nutzerin ohne Fristsetzung gesperrt werden.
8. Sorgfaltspflichten des:der Nutzer:Nutzerin
Der:Die Nutzer:in hat bei der Nutzung der App größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und dabei für den Einsatz angemessener Sicherheitsvorrichtungen, alle einschlägigen Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften, insbesondere gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte, zu beachten und keine Daten und Informationen einzugeben oder zu übermitteln, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Der:die Nutzer:in ist verpflichtet, seine:ihre Zugangsdaten (Benutzer:innenname und Passwort) geheim zu halten und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verlust der Zugangsdaten oder bei Verdacht der Nutzung durch eine unbefugte Person ist der:die Nutzer:in verpflichtet, dies dem APP-Projektteam unverzüglich schriftlich (projekt.innonet@ait.ac.at) mitzuteilen.
Der:Die Nutzer:in wird das INNOnet-Projektteam von allen Ansprüchen Dritter auf Grund der Verletzung der genannten Verpflichtungen sowie im Falle von rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit der Registrierung schad- und klaglos halten.
9. Verfügbarkeit, Kundendienst und Kontakt
Das APP-Projektteam ist bemüht, die App und die damit verbundenen Dienste kontinuierlich zu betreiben und erreichbar zu halten - jeweils nach Maßstab der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Sie sind berechtigt, den Zugang zur App und zu den damit verbundenen Diensten aus wichtigen Gründen, wie etwa für Service und Wartungsarbeiten, für eine angemessene Zeit zu unterbrechen. Für Zeiten der Nichterreichbarkeit auf Grund technischer oder sonstiger Probleme übernehmen die Betreiber keine Haftung. Die App wird zumindest bis zum Ende des Testzeitraums (Juli (spätestens August) 2026) zur Verfügung gestellt, danach ist eine Aufrechterhaltung des Dienstes nicht sichergestellt.
Während des Testzeitraumes (ab August (spätestens September) 2025 für 1 Jahr) bzw. während der Vorbereitungsphase ab September 2024 wird folgende E-Mailadresse als Kundendienst eingerichtet: projekt.innonet@ait.ac.at, an die der:die Nutzer:in Anfragen stellen kann.
Der:die Nutzer:in hat dem APP-Projektteam Änderungen des Namens, der E-Mailadresse oder anderer für die Nutzung der App erforderlicher Daten unverzüglich mitzuteilen.
Sämtliche Schriftstücke gelten als dem:der Nutzer:in zugegangen, wenn diese an die vom:von der Nutzer:in zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse übermittelt werden.
10. Rechtliche Garantien, Haftung
Es werden explizit keine rechtlichen Garantien für tatsächliche Kosteneinsparungen durch die Nutzung der App gegeben.
Das INNOnet-Projektteam gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der Netztarife und übernimmt insbesondere auch keinerlei Haftung für die Nutzbarkeit dieser.
Das INNOnet-Projektteam übernimmt keine wie immer geartete Haftung für jedwede Art von Schäden (insbesondere für positive Schäden, entgangenen Gewinn, frustrierte Aufwendungen, Datenbeschädigung, Datenverlust, Geschäftsausfall, bereicherungsrechtliche Ansprüche, Kosten aus Rechtsberatung und Vertragserrichtung u.a.), die durch die Nutzung, die vorübergehende oder dauerhafte Unmöglichkeit der Nutzung oder durch die eingeschränkte Verfügbarkeit der App bzw. der darauf befindlichen Inhalte, durch eine ungültige E-Mailadresse des:der Nutzers:Nutzerin (keine Möglichkeit der automatischen Benachrichtigung), sowie durch die fehlerhafte Darstellung von Inhalten in der App entstehen.
Im Fall der Beschädigung bzw. Vernichtung von Hardware, Software und anderen Datenbeständen, die durch die Nutzung der App bzw. deren Inhalt verursacht wurde, trifft das INNOnet-Projektteam keine wie immer geartete Haftung. Insbesondere wird weder für Ansprüche aus Vertrag noch für außervertragliche Ansprüche gehaftet.
Von dritter Seite in der App zur Verfügung gestellte Dienste stellen ausschließlich Leistungen des Dritten dar, für deren Erfüllung keine Haftung durch das INNOnet-Projektteam übernommen wird. Die Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Dritter auf Grund von Sorgfaltswidrigkeit des:der Nutzers:Nutzerin Kenntnis von Benutzernamen und Passwort erhält, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Das INNOnet-Projektteam haftet weder für einen bestimmten Erfolg der vom APP-Projektteam erbrachten Leistung noch für Schäden, die durch die unrichtige oder unvollständige Angabe des:der Nutzers:Nutzerin verursacht werden.
Das APP-Projektteam haftet gegenüber dem:der Nutzer:in für kausal durch das APP-Projektteam verursachte Schäden, die sie zumindest grob fahrlässig zu verschulden hat.
11. Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Diese Vereinbarung und alle außervertraglichen Streitigkeiten/Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung entstehen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Regelungen bezüglich Rechtswahl und der Kollisionsnormen.
Gerichtsstand ist Linz, Österreich. Für Klagen gegen Nutzer:innen, die Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes - KSchG sind, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen in den AGB.